Häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie

Allgemein

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren, das Körper und Psyche als Einheit versteht.

Psychotherapie ist eine Behandlungsmethode, die darauf abzielt, psychische Probleme und emotionalen Leidensdruck zu lindern oder zu lösen. Dabei arbeitet der Psychotherapeut mit dem Patienten zusammen, um die Ursachen von Problemen zu verstehen, negative Denkmuster zu identifizieren und gesündere Bewältigungsstrategien zu entwickeln.

Insgesamt kann Psychotherapie in vielen Lebenssituationen von Nutzen sein, in denen eine Person mit psychischen Belastungen kämpft oder Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher Herausforderungen benötigt. Es ist wichtig zu betonen, dass Psychotherapie nicht nur zur Behandlung von psychischen Erkrankungen geeignet ist, sondern auch zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Steigerung der Lebenszufriedenheit beitragen kann.

– Sie unterstützt bei der Bewältigung von Angststörungen wie Panikattacken, Phobien oder generalisierte Angstzustände, Depressionen und Stimmungsstörungen, bei Traumata, Stress, Burnout uvm.

– Ebenso kann man auch zur Selbsterfahrung einen/eine Psychotherapeut*in aufsuchen. Diese bezieht sich auf den Prozess, durch den eine Person sich selbst besser kennenlernt, ihre Gefühle, Gedanken, Verhaltensweisen und Beziehungsmuster untersucht und ihr persönliches Wachstum und ihre Entwicklung fördert.

– Zur Verbesserung des Selbstwertgefühls, der Selbstakzeptanz und der persönlichen Entwicklung.

– Zur Unterstützung bei der Bewältigung von Suchterkrankungen und dem Aufbau eines gesunden Lebensstils.

– Zur Förderung von persönlichem Wachstum, Selbstreflexion und der Entfaltung des eigenen Potenzials.

Psychotherapeuten konzentrieren sich auf die Behandlung psychischer Probleme durch Gesprächstherapie, Verhaltensänderungen und emotionale Unterstützung, während Psychiater auch medizinische Aspekte von psychischen Störungen berücksichtigen und medikamentöse Behandlungen verschreiben können

Die Schweigepflicht ist eine grundlegende ethische und rechtliche Verpflichtung für Psychotherapeuten, die den Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit ihrer Patienten gewährleistet. Diese ist im Psychotherapiegesetz unter dem Paragraph § 15, BGBl.Nr. 361/1990 gesetzlich festgelegt. Sie verbietet die Weitergabe an andere (bspw. Angehörige) jeglicher persönlicher Informationen über den Klienten. Es darf auch keine Information gegeben werden, dass die Beratung in Anspruch nehmende Person in die Praxis kommt.

Ablauf der Psychotherapie

Aktive Mitarbeit seitens des/der Klient*in ist ebenfalls erforderlich.

Zu Beginn steht in der Regel ein Erstgespräch, in dem der Therapeut den Patienten kennenlernt und Informationen über dessen Hintergrund, aktuelle Probleme und Ziele sammelt. Auf dieser Basis wird gemeinsam ein Behandlungsplan erstellt, der die Ziele der Therapie und den voraussichtlichen Verlauf festlegt.

Darauf folgen die probatorischen Sitzungen:

  • In diesen wird überprüft ob die Chemie zwischen dem/der Klient*in stimmt, sowie, ob die Therapieform geeignet ist.
  • In der Regel finden dazu 4 Sitzungen statt.

 

Therapeutische Sitzungen:

  • Danach beginnt die eigentliche Therapie. Die Anzahl der Sitzungen kann je nach Bedarf variieren.
  • Während der eigentlichen Therapiesitzungen arbeiten Therapeut und Patient gemeinsam an der Bewältigung der psychischen Probleme.
  • Dies kann durch verschiedene Techniken wie Gesprächstherapie, integrative Gestalttherapie, psychoanalytische Methoden oder andere Ansätze geschehen. Der Therapeut unterstützt den Patienten dabei, negative Denkmuster zu erkennen, emotionale Blockaden zu überwinden und gesündere Bewältigungsstrategien zu entwickeln.

 

Abschluss: Am Ende der Therapie erfolgt eine Abschlussphase. Hier werden die Fortschritte reflektiert, Ziele überprüft und der Therapieprozess beendet.

  • Der Abschluss der Psychotherapie erfolgt, wenn die Ziele erreicht sind oder der Patient sich aus anderen Gründen bereit fühlt, die Therapie zu beenden.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Psychotherapie individuell auf die Bedürfnisse und Probleme jedes Einzelnen zugeschnitten ist. Die Zusammenarbeit zwischen Patient:in und Therapeutin ist der Schlüssel zum Erfolg.

Die Dauer der Psychotherapie variiert je nach individuellem Bedarf und den Zielen des Patienten. Einige Therapien können kurzfristig sein und sich auf die Bewältigung bestimmter Symptome konzentrieren, während andere längerfristige Behandlungen zur tiefgreifenden Veränderung von Denk- und Verhaltensmustern umfassen können. In vielen Fällen werden regelmäßige Überprüfungen des Fortschritts durchgeführt, um die Behandlungsdauer entsprechend anzupassen.

Da Psychotherapie ein fortlaufender Prozess ist, werden zu Beginn wöchentliche Sitzungen empfohlen. Später, mit zunehmenden Therapiefortschritt, könnten Sitzungen seltener werden und beispielsweise alle zwei Wochen oder sogar einmal im Monat stattfinden, je nach Bedarf und Fortschritt des Patienten.

Es ist wichtig, dass die Frequenz der Sitzungen in Absprache zwischen Therapeut und Patient festgelegt wird und sich an die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände des Patienten anpasst. Manchmal können auch akute Krisen oder bestimmte Lebensereignisse die Frequenz der Sitzungen vorübergehend erhöhen.

Kosten & Rückerstattung

Die Höhe meines Honorars für eine Sitzungseinheit (50 Minuten) gebe ich Ihnen gerne beim Erstkontakt bekannt.

Es besteht die Möglichkeit bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (laut Diagnose ICD 10), einen Kostenzuschuss pro Psychotherapie-Einheit bei der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen.

Mit 1.1.2024 beträgt der Kostenzuschuss:

ÖGK € 33,70

SVS € 45,–

BVAEB € 46,60

Die vollfinanzierte Psychotherapie in der Sachleistungsversorgung ist kontingentiert bzw. je nach Bundesland an bestimmte Zuteilungskriterien gebunden. Siehe hierzu www.psychotherapie.at/

In meiner Praxis können Sie bar oder mit Bankomatkarte bezahlen.